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Designschutz

Geschmacksmuster - Designs
 
Heutige Produkte müssen mehr als nur funktional sein. Häufig bestimmt die Ästhetik eines Produktes mehr noch als dessen Technik den späteren Markterfolg. Design weckt Begehrlichkeiten. Design dient der Abgrenzung von anderen. Oft wird deshalb bei der Neuentwicklung von Produkten ein beträchtlicher Anteil des gesamten Entwicklungsetats allein für das Design aufgewendet. Ein effektiver Schutz vor Nachahmung sollte deshalb selbstverständlich sein. Dem Designschutz dient in erster Linie das Geschmacksmuster. Ein Geschmacksmuster (engl. design patent) schützt die flächigen oder räumlichen äußeren Erscheinungs-formen von gewerblichen Gegenständen, nicht aber deren technische Funktionen (diese lassen sich aber z.B. durch ein Patent schützen). Typische Beispiele für geschmacksmusterfähige Gestaltungen sind das Design von Haushaltsgegenständen, Technik, Spielzeug, Möbeln, Kleidung oder Stoffmustern aber auch Grafiken oder typographische Schriftzeichen .
 
Der Geschmacksmusterschutz wird grundsätzlich durch Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister begründet. Das Geschmacksmuster hat eine maximale Laufzeit von 25 Jahren.

 
 

Durch das Design/Geschmacksmuster erhält dessen Inhaber das alleinige Nutzungsrecht, so dass wie beim Patent folgende Wirkungen bestehen:
 

  • Der Inhaber hat das ausschließliche Recht das Design/Geschmacksmuster nachzubilden
  • Der Inhaber des kann Dritten die Herstellung, das Anbieten, die Verbreitung und den Verkauf verbieten
  • Der Inhaber kann von einem Verletzer des Designs/ Geschmacksmusters Schadensersatz verlangen
  • Strafrechtliche Auswirkungen, z.B. bei einem Verstoß gegen das deutsche Designgesetz, können Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Einziehen und Vernichtung der verletzenden Muster und Beschlagnahme durch die Zollbehörde beinhalten.
 
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Anmeldung von Designs/Geschmacksmustern umfassen z.B.:
 

  • Beratung im Vorfeld der Anmeldung
  • Erarbeitung von Designstrategien
  • Anmelde- und Eintragungsverfahren


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